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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Fahrer & Voraussetzungen

1.1 Mindestalter

Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens einem (1) Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Fahrer im Alter von 18 bis 22 Jahren unterliegen einer Jungfahrergebühr, die während des Buchungsvorgangs deutlich angezeigt wird.

Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Alters- und Führerscheinanforderungen vor Abschluss der Buchung vollständig erfüllt sind. Für dieselbe Altersgruppe gelten zudem Einschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugkategorie, da bestimmte Fahrzeugkategorien:

  • nicht für Online-Buchungen verfügbar sind und
  • unter keinen Umständen von Fahrern im Alter von 18–22 Jahren gemietet werden dürfen.

Erfüllt der Fahrer bei der Fahrzeugübernahme die Mindestalteranforderungen nicht, wird das Fahrzeug nicht übergeben, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

1.2 Führerschein

Alle Fahrer müssen seit mindestens einem (1) Jahr vor dem Mietbeginn im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Der Führerschein muss leserlich, in gutem Zustand und in lateinischen Schriftzeichen ausgestellt sein.

Führerscheine, die von Ländern der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurden, werden vollumfänglich anerkannt und erfordern keinen Internationalen Führerschein (IDP).

Führerscheine, die außerhalb der EU/EWR ausgestellt wurden, werden nur dann akzeptiert, wenn sie – sofern nach griechischem Recht erforderlich – von einem gültigen Internationalen Führerschein (IDP) begleitet werden und stets zusammen mit dem originalen nationalen Führerschein vorgelegt werden.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Internationalen Führerschein (IDP) zu verlangen, insbesondere wenn:

  • der Führerschein außerhalb der EU/EWR ausgestellt wurde, oder
  • dies aufgrund der geltenden Gesetzgebung oder der Versicherungsbedingungen erforderlich ist.

Die Nichtvorlage eines gültigen Führerscheins und – sofern erforderlich – eines gültigen Internationalen Führerscheins (IDP) führt zur Verweigerung der Fahrzeugübergabe sowie zur Ungültigkeit des Versicherungsschutzes.

Digitale Führerscheine oder fotografische Kopien von Dokumenten werden nicht akzeptiert.

1.3 Führerscheinanforderungen (Scooter – ATV – Buggy)

Zusätzlich zu den in Abschnitt 1.2 (Führerschein) genannten Anforderungen müssen Fahrer, die Scooter, Motorräder, ATVs oder Buggys mieten, über einen gültigen Führerschein verfügen, der dem Hubraum und dem Fahrzeugtyp entspricht, gemäß der griechischen und europäischen Gesetzgebung.

Erforderliche Führerscheinklassen nach Fahrzeugtyp

  • Scooter bis 50 cc: Klasse AM oder höher
  • Scooter bis 125 cc: Klasse A1 oder höher
  • Scooter 200 cc – 350 cc: Klasse A2 oder A
  • Motorräder: Klasse A (oder A2, sofern gesetzlich zulässig)
  • ATVs (Quads): Klasse B
  • Buggys: Klasse B

Das Führen eines Scooters, Motorrads, ATVs oder Buggys:

  • ohne die erforderliche Führerscheinklasse, oder
  • ohne einen erforderlichen Internationalen Führerschein (IDP), sofern vorgeschrieben,

führt zu:

  • der vollständigen Ungültigkeit des Versicherungsschutzes,
  • der Verweigerung der Fahrzeugübergabe, sowie
  • der vollen und ausschließlichen Haftung des Mieters.

1.4 Zusätzliche Fahrer

Alle zusätzlichen Fahrer müssen:

  • bei der Buchung angegeben werden,
  • bei der Fahrzeugübernahme persönlich anwesend sein, und
  • im Besitz eines gültigen Führerscheins sowie eines gültigen Identifikationsdokuments

Jegliche Nutzung des Fahrzeugs durch einen nicht im Mietvertrag eingetragenen Fahrer ist strengstens untersagt und führt zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes, wobei der Mieter die alleinige und ausschließliche Verantwortung trägt.

1.5 Allgemeine Klausel bei Nichteinhaltung der Mietbedingungen & Kein Erstattungsanspruch

Sollte der Mieter und/oder ein gemeldeter oder nicht gemeldeter Fahrer gegen eine der vorliegenden Mietbedingungen verstoßen oder eine der Voraussetzungen nicht erfüllen, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – folgende Fälle:

  • Altersanforderungen,
  • Führerscheinanforderungen,
  • Vorlage der erforderlichen Dokumente,
  • akzeptierte Zahlungs- oder Kautionsanforderungen,
  • Einhaltung der Nutzungs- und Versicherungsbedingungen,

behält sich das Unternehmen das uneingeschränkte und einseitige Recht vor:

  • die Fahrzeugübergabe zu verweigern, oder
  • den Mietvertrag zu jedem Zeitpunkt zu kündigen,

ohne jegliche Rückerstattung, Entschädigung oder sonstige Ansprüche seitens des Mieters, unabhängig vom Zeitpunkt oder vom Grund, zu dem die Nichteinhaltung festgestellt wird.

2. Nutzungsregeln für das Fahrzeug

2.1 Fahrzeugsauberkeit & Rauchverbot

Das Fahrzeug muss in angemessen sauberem Zustand zurückgegeben werden. Wird eine übermäßige Verschmutzung festgestellt, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf:

  • Sand,
  • starke Verschmutzungen oder Flecken,
  • Tierhaare,
  • intensive Gerüche, oder
  • Rauchen im Fahrzeuginnenraum,

behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Reinigungsgebühr zwischen 50 € und 150 € zu erheben, abhängig vom Zustand des Fahrzeugs.

In Fällen erheblicher Verschmutzung, die eine Sonderreinigung erfordert und/oder zu einem Ausfall der Fahrzeugverfügbarkeit führt, können zusätzliche Gebühren über die Grundreinigungsgebühr hinaus erhoben werden.

Rauchen ist im Fahrzeuginnenraum strengstens untersagt.Der Transport von Haustieren oder Tieren ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens und ausschließlich in geeigneten Transportboxen gestattet.

Jeglicher zusätzlich erforderlicher Reinigungsaufwand wird entsprechend in Rechnung gestellt.

2.2 Falscher Kraftstoff

Jegliche Schäden, Defekte oder Kosten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reparaturkosten, Abschleppkosten und den Ausfall der Fahrzeugverfügbarkeit – die durch das Betanken mit falschem Kraftstoff entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters und sind durch keine Versicherung gedeckt.

2.3 Fährtransport & Nutzung außerhalb des Gebiets

Der Transport des Fahrzeugs mit einer Fähre, sei es zu oder von einer Insel oder dem Festland, ist nicht gestattet.

Wird das Fahrzeug außerhalb der Insel Kreta genutzt oder transportiert, werden sämtliche Versicherungsdeckungen automatisch ungültig, und der Mieter trägt die volle und ausschließliche Verantwortung für jegliche Schäden, Verluste oder Kosten, die daraus entstehen.

2.4 Unbegrenzte Kilometer

Im Mietpreis sind unbegrenzte Kilometer enthalten. Diese gelten ausschließlich für die Nutzung auf öffentlichen, asphaltierten Straßen und innerhalb Kretas.

2.5 Verkehrsverstöße, Bußgelder & Gesetzgebung

Alle Verkehrsverstöße, Bußgelder und Strafen, die während der Mietdauer entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters.

Der Mieter ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich über jegliche Verkehrsverstöße oder Bußgelder zu informieren, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Fälle wie:

  • fahrlässiges oder gefährliches Fahren,
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • Fahren in verbotenen Bereichen,
  • missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs, oder
  • Missachtung eines roten Verkehrslichts.

In allen vorgenannten Fällen trägt der Mieter die volle und ausschließliche Verantwortung für sämtliche damit verbundenen Kosten, Bußgelder oder sonstigen gesetzlichen Konsequenzen.

Das Unternehmen behält sich zudem das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € für die Bearbeitung von:

  • Bußgeldern,
  • Verkehrsverstößen, oder
  • Maut- oder Parkgebühren

zu erheben, zusätzlich zum jeweiligen Bußgeld- oder Gebührenbetrag.

3. Mietdauer & Fahrzeughandhabung

3.1 Verspätete Rückgabe

Eine Kulanzfrist von bis zu 30 Minuten kann ausschließlich nach Ermessen des Unternehmens und vorbehaltlich der Verfügbarkeit gewährt werden.

Rückgaben über diesen Zeitraum hinaus können zusätzliche Gebühren nach sich ziehen; Verspätungen von mehr als 30 Minuten können als zusätzlicher Miettag berechnet werden.

Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich innerhalb der vereinbarten Mietdauer.

3.2 Verlängerung der Mietdauer

Wünscht der Mieter nach der Fahrzeugübernahme eine Verlängerung der Mietdauer, ist er verpflichtet, rechtzeitig Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen, um die Verfügbarkeit des Fahrzeugs zu prüfen.

Das Unternehmen behält sich das uneingeschränkte Recht vor, eine Verlängerung zu genehmigen oder abzulehnen, insbesondere wenn das Fahrzeug bereits für eine Folgemiete reserviert ist.

Die Rückgabe des Fahrzeugs nach der vereinbarten Rückgabezeit ohne vorherige Genehmigung des Unternehmens ist nicht gestattet, da nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer kein Versicherungsschutz besteht.

3.3 Ersatzfahrzeug

Im Falle eines Unfalls, Schadens, technischen Defekts oder einer Fahrzeugpanne ist der Mieter verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu informieren.

Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und abhängig vom Standort, innerhalb eines angemessenen Zeitraums.Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ursachen des Vorfalls zu prüfen und die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs abzulehnen, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug unter Verstoß gegen die vorliegenden Mietbedingungen genutzt wurde.

In solchen Fällen:

  • besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung oder Ersatzfahrzeug, und
  • die Mietgebühren bleiben in voller Höhe geschuldet.

Ist kein Ersatzfahrzeug derselben Kategorie verfügbar, behält sich das Unternehmen nach eigenem Ermessen das Recht vor:

  • ein Fahrzeug derselben oder einer höheren Kategorie ohne zusätzliche Kosten bereitzustellen, oder
  • ein Fahrzeug einer niedrigeren Kategorie bereitzustellen, mit einer anteiligen Rückerstattung der Preisdifferenz, oder
  • den Mietvertrag zu beenden und ausschließlich die nicht genutzten Miettage zu erstatten.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf weitere Entschädigungen oder Forderungen über die vorgenannten Regelungen hinaus.

3.4 Verkehrsunfall

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich sowohl das Unternehmen als auch die zuständige Polizeibehörde zu informieren.

Die Polizei nimmt eine offizielle Unfallaufnahme vor, und der Mieter ist verpflichtet, eine Kopie des Unfallberichts zu beschaffen und vorzulegen.

Liegt kein polizeilicher Unfallbericht vor, trägt der Mieter die volle und ausschließliche Verantwortung für sämtliche Schäden, Kosten oder sonstigen Folgen, ohne jeglichen Versicherungsschutz.

3.5 Persönliche Gegenstände

Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl persönlicher Gegenstände, die sich während oder nach Beendigung der Mietdauer im Fahrzeug befinden, unabhängig von der Ursache.

3.6 Auswahl einer bestimmten Marke oder eines bestimmten Modells

Reservierungen beziehen sich auf eine bestimmte Fahrzeugkategorie, die in der Regel mehrere Modelle mit ähnlichen Eigenschaften umfasst.

Nach Bestätigung der Reservierung kann der Mieter ein bestimmtes Fahrzeugmodell anfragen. Das Unternehmen vermerkt diese Präferenz und wird das gewünschte Modell bereitstellen, sofern es am Anreisetag verfügbar ist.

Der Mieter muss bereit sein, jedes Fahrzeug der beworbenen Kategorie zu übernehmen. Im Falle einer bestätigten Reservierung und Nichtverfügbarkeit eines Fahrzeugs der gebuchten Kategorie behält sich das Unternehmen das Recht vor, ein Fahrzeug einer höheren Kategorie ohne zusätzliche Kosten bereitzustellen.

3.7 Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs

Gibt der Mieter das Fahrzeug vor dem vereinbarten Rückgabedatum und der vereinbarten Rückgabezeit aus einem nicht vom Unternehmen zu vertretenden Grund zurück, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die nicht genutzten Miettage.

Der Gesamtmietpreis bleibt in voller Höhe geschuldet.

4. Alle Steuern Inklusive

Die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ist bereits im Mietpreis enthalten.

Bei der Zahlung oder der Fahrzeugübernahme werden keine zusätzlichen Steuern erhoben.

5. Support & Pannenhilfe

5.1 24-Stunden-Pannenhilfe

Eine kostenlose Pannenhilfe wird 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche über einen zertifizierten Dienstleister bereitgestellt.

Pannenhilfe-Telefonnummer: +30 2811 216329

Im Bedarfsfall wird empfohlen, unverzüglich Kontakt mit unserem Büro aufzunehmen.

Die Pannenhilfe wird kostenlos zur Verfügung gestellt, ausgenommen in Fällen von:

  • Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs,
  • Betankung mit falschem Kraftstoff,
  • Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel, oder
  • Verstoß gegen die vorliegenden Mietbedingungen.

In Fällen von Verlust, Beschädigung oder Einsperren der Schlüssel im Fahrzeug, Fahrzeugstillstand oder der Notwendigkeit eines Abschleppdienstes infolge Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Nutzung durch den Mieter, gehen sämtliche damit verbundenen Kosten – einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Schlüsselersatz, Schlüsseldienste, Abschlepp- und Bergungskosten – ausschließlich zu Lasten des Mieters.

5.2 Kraftstoffrichtlinie

Das Fahrzeug muss mit demselben Kraftstoffstand zurückgegeben werden, mit dem es übergeben wurde.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Kraftstoffkosten als Kraftstoffkaution zu blockieren, der freigegeben wird, sobald das Fahrzeug mit dem vereinbarten Kraftstoffstand zurückgegeben wird.

Jegliche Kraftstoffdifferenzen werden auf Basis des lokalen Kraftstoffpreises zuzüglich einer Betankungsservicegebühr von 20 € berechnet.

6. Versicherung & Kaution (Security Deposit)

6.1 Versicherungsschutz

6.1.1 Kfz-Versicherung

Alle Fahrzeuge sind gemäß der griechischen Gesetzgebung versichert und beinhalten eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten.

6.1.1.1 Vollversicherung ohne selbstbeteiligung (FCDW)

Die Vollversicherung (Full Damage Waiver – FCDW) bietet im Falle eines Unfalls eine Selbstbeteiligung von 0 €, unter der ausdrückten Voraussetzung, dass das Fahrzeug in vollständiger Übereinstimmung genutzt wird mit:

  • der Straßenverkehrsordnung (StVO), und
  • den vorliegenden Mietbedingungen.

Inklusive Leistungen

Die FCDW-Versicherung umfasst:

  • 24-Stunden-Pannenhilfe (innerhalb Kretas)
  • Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
  • Unbegrenzte Kilometer (öffentliche, asphaltierte Straßen innerhalb Kretas)
  • Feuer- und Diebstahlschutz
  • Deckung für Naturereignisse und Hagel
  • Glas- / Fensterschutz
  • Insassenunfallversicherung (Fahrer)
  • Verlust oder Schäden an Reifen, Felgen und Radkappen
  • Alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern

Nicht gedeckt / Verlust des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz gilt nicht bzw. erlischt automatisch in Fällen, einschließlich jedoch nicht beschränkt auf:

  • Verkehrsbußgelder und administrative Sanktionen
  • Nutzung des Fahrzeugs außerhalb Kretas oder Fährtransport
  • Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel
  • Betankung mit falschem Kraftstoff
  • Schäden im Fahrzeuginnenraum
  • Unfall ohne polizeilichen Unfallbericht
  • Schäden infolge von Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Schäden aufgrund von Verkehrsverstößen oder missbräuchlicher Nutzung
  • Schäden am Unterboden des Fahrzeugs
  • Offroad-Nutzung oder Nutzung auf nicht asphaltierten Straßen

Bedingung der Null-Selbstbeteiligung (0 €)

Die Null-Selbstbeteiligung (0 €) gilt ausschließlich, sofern:

  • die Straßenverkehrsordnung (StVO), und
  • die vorliegenden Mietbedingungen

vollständig eingehalten werden.

Bei jeglichem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder die Mietbedingungen entfällt die Null-Selbstbeteiligung, und der Mieter haftet für Schäden bis zur maximalen Selbstbeteiligung, die für die jeweilige Fahrzeugkategorie gilt.

6.1.1.2 Basisversicherung mit selbstbeteiligung (CDW)

Fahrzeuge mit Kaskoversicherung (Collision Damage Waiver – CDW) unterliegen einer Selbstbeteiligung, deren Höhe abhängig ist von:

  • der Fahrzeugkategorie, und
  • dem Alter des Fahrers.

Im Schadensfall ist die finanzielle Haftung des Mieters auf den jeweils anwendbaren Selbstbeteiligungsbetrag beschränkt, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug in vollständiger Übereinstimmung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den vorliegenden Mietbedingungen genutzt wurde.

Selbstbeteiligungsbeträge (Maximale Haftung des Mieters)

Die Selbstbeteiligung (maximale Haftung des Mieters) richtet sich nach der Fahrzeugkategorie und dem Alter des Fahrers wie folgt:

Fahrzeugkategorie : A1, Cabrio Small, Cabrio Small Automatik

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 700 €

Fahrzeugkategorie : A2, B1

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 900 €

Fahrzeugkategorie : B2, D3

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €

Fahrzeugkategorie : C1, C2

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 900 €

Fahrzeugkategorie : D1

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 800 €

Fahrzeugkategorie : D2

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €

Fahrzeugkategorie : SUV, SUV Automatik, Cabrio

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 1.000 €

Fahrzeugkategorie : Jeep 4×4

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 700 €

Fahrzeugkategorie : Cabrio Automatik

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 1.500 €

Fahrzeugkategorie : 7-Sitzer, 7-Sitzer Automatik

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 1.200 €

Fahrzeugkategorie : 9-Sitzer, 9-Sitzer Automatik

  • Fahrer im Alter von 18–20 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 21–22 Jahren: Nicht erlaubt
  • Fahrer im Alter von 23–70 Jahren: Selbstbeteiligung 1.500 €

* Für Fahrer im Alter von 18–22 Jahren ist die Anmietung ausschließlich für vom Unternehmen zugelassene Fahrzeugkategorien erlaubt.

Für die Aktivierung des Versicherungsschutzes ist eine gültige Kredit- oder Debitkarte zur Hinterlegung der Kaution erforderlich.

Inklusive Leistungen

  • 24-Stunden-Pannenhilfe (innerhalb Kretas)
  • Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
  • Unbegrenzte Kilometer (öffentliche, asphaltierte Straßen innerhalb Kretas)
  • Feuer- und Diebstahlschutz
  • Deckung für Naturereignisse und Hagel
  • Glas-/Fensterschutz
  • Insassenunfallversicherung (Fahrer)
  • Verlust oder Schäden an Reifen, Felgen und Radkappen
  • Alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern

Nicht gedeckt / Verlust des Versicherungsschutzes

Die CDW-Versicherung deckt nicht u. a. folgende Fälle ab:

  • Verkehrsbußgelder und administrative Sanktionen
  • Nutzung des Fahrzeugs außerhalb Kretas oder Fährtransport
  • Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel
  • Betankung mit falschem Kraftstoff
  • Schäden im Fahrzeuginnenraum
  • Unfall ohne polizeilichen Unfallbericht
  • Schäden infolge von Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Schäden aufgrund von Verkehrsverstößen oder missbräuchlicher Nutzung
  • Schäden am Unterboden des Fahrzeugs
  • Offroad-Nutzung oder Nutzung auf nicht asphaltierten Straßen

6.1.2 Versicherung für Scooter – ATV – Buggy

6.1.2.1 Versicherung mit Selbstbeteiligung (CDW) – Scooter / ATV / Buggy

Scooter, ATVs und Buggys sind ausschließlich über eine Kaskoversicherung (Collision Damage Waiver – CDW) versichert und stets einer Selbstbeteiligung unterworfen.

Eine Vollversicherung (FCDW) wird nicht angeboten, und die Selbstbeteiligung kann unter keinen Umständen reduziert oder aufgehoben werden.

Im Falle von Schäden, Unfällen, Stürzen oder Überschlägen haftet der Mieter bis zur jeweils anwendbaren Selbstbeteiligung, abhängig vom Fahrzeugtyp und Hubraum.

Selbstbeteiligungsbeträge (Maximale Haftung des Mieters)

  • 500 € für Scooter bis 50 cc
  • 600 € für Scooter bis 125 cc
  • 800 € für Scooter bis 350 cc
  • 1.000 € für Motorräder bis 500 cc
  • 1.500 € für Motorräder bis 1000 cc
  • 1.500 € für ATVs bis 450 cc
  • 2.000 € für ATVs bis 625 cc
  • 3.000 € für ATVs bis 850 cc
  • 2.000 € für Buggy 570cc
  • 3.000 € für Buggy 800cc–1300cc

Für die Aktivierung des Versicherungsschutzes ist eine gültige Kredit- oder Debitkarte zur Hinterlegung der Kaution erforderlich.

Inklusive Leistungen

  • 24-Stunden-Pannenhilfe (innerhalb Kretas)
  • Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
  • Unbegrenzte Kilometer (öffentliche, asphaltierte Straßen innerhalb Kretas)
  • Feuer- und Diebstahlschutz
  • Deckung für Naturereignisse und Hagel
  • Insassenunfallversicherung (Fahrer)
  • Verlust oder Schäden an Reifen, Felgen und Radkappen
  • Alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern

Nicht gedeckt / Verlust des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz gilt nicht u. a. in folgenden Fällen:

  • Verkehrsbußgelder und administrative Sanktionen
  • Nutzung außerhalb Kretas oder Fährtransport
  • Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Helmen oder Zubehör
  • Unfall ohne polizeilichen Unfallbericht
  • Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder infolge von Verkehrsverstößen
  • Offroad-Nutzung oder Nutzung auf nicht asphaltierten Straßen
  • Stürze oder Überschläge ohne Beteiligung Dritter
  • Mechanische Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung oder Fahrlässigkeit

6.2 Allgemeine Versicherungsausschlüsse

Unbeschadet der spezifischen Ausschlüsse, die für jede einzelne Versicherungsoption gelten, deckt der Versicherungsschutz unter keinen Umständen folgende Fälle ab:

  • Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln,
  • Schäden im Fahrzeuginnenraum,
  • Schäden infolge von Alkohol- oder Drogeneinfluss oder aufgrund von Verkehrsverstößen,
  • Schäden am Unterboden des Fahrzeugs,
  • Offroad-Nutzung oder Nutzung auf nicht asphaltierten Straßen, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Strände, Schotter- oder Feldwege, Bergstrecken, landwirtschaftliche Wege oder jegliche Straße, die nicht offiziell asphaltiert und ordnungsgemäß instand gehalten

Verkehrsbußgelder, administrative Sanktionen sowie sämtliche Kosten, die aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) resultieren, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.

6.3 Ungültigkeit des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz wird vollständig ungültig, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt:

  • Nutzung des Fahrzeugs unter Verstoß gegen die vorliegenden Mietbedingungen,
  • Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), oder
  • Nichtvorlage eines polizeilichen Unfallberichts im Falle eines Unfalls.

Jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) führt automatisch zum Verlust des Vorteils der Null-Selbstbeteiligung (0 €), auch dann, wenn eine Vollversicherung (FCDW) gewählt wurde.

6.4 Kaution (Security Deposit)

Bei der Fahrzeugübernahme wird eine Kaution mittels Kredit- oder Debitkarte blockiert.

Die Höhe der Kaution richtet sich nach:

  • der Fahrzeugkategorie, und
  • der gewählten Versicherungsoption,

und wird während des Buchungsvorgangs deutlich angezeigt, vor Abschluss der Zahlung.Mit Abschluss der Buchung akzeptiert der Mieter ausdrücklich den entsprechenden Kautionsbetrag.

Die Kaution wird nach Beendigung der Mietdauer freigegeben, sofern keine zusätzlichen Kosten anfallen.Die Freigabe der Kaution kann – abhängig von der ausstellenden Bank – bis zu vierzehn (14) Werktage in Anspruch nehmen.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Teil oder den gesamten Kautionsbetrag einzubehalten, insbesondere zur Deckung von:

  • Schäden,
  • Bußgeldern oder administrativen Sanktionen,
  • fehlendem oder unzureichendem Kraftstoff, oder
  • Verstößen gegen die vorliegenden Mietbedingungen.

Die Kaution kann zudem zur Begleichung etwaiger offener Beträge verwendet werden, die nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt werden.

6.5 Fahrzeugzustand

Der Mieter bestätigt, dass er den Zustand des Fahrzeugs bei der Fahrzeugübernahme überprüft hat, und akzeptiert die Verantwortung für sämtliche Schäden, die nicht im Mietvertrag dokumentiert sind.

Jegliche Schäden, die nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt oder gemeldet werden und nicht bei der Übernahme dokumentiert waren, gelten als alleinige Verantwortung des Mieters.

6.6 Verfahren zur Schadensbewertung & Abrechnung

Werden Schäden während oder nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt, ist das Unternehmen berechtigt, eine Reparaturkostenschätzung („Repair Cost Estimation“) zu erstellen und diese dem Mieter mitzuteilen.

Die Annahme der Reparaturkostenschätzung durch den Mieter, sei es durch:

  • handschriftliche Unterschrift,
  • elektronische Unterschrift, oder
  • schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Nachricht),

stellt die ausdrückliche und uneingeschränkte Zustimmung zur Belastung der Zahlungskarte dar, gemäß den Bedingungen des unterzeichneten Mietvertrags und bis zur Höhe:

  • der anwendbaren Selbstbeteiligung (Excess), oder
  • der tatsächlichen Reparaturkosten, sofern diese anwendbar sind.

Die Kaution und/oder die Kartenbelastung kann zudem zur Deckung zusätzlicher Kosten verwendet werden, die aus der Anmietung entstehen, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf:

  • fehlenden oder unzureichenden Kraftstoff,
  • übermäßigen Reinigungsaufwand,
  • Bußgelder oder administrative Sanktionen,
  • Verwaltungsgebühren,
  • Kosten aufgrund von Fahrzeugstillstand,
  • Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln oder Ausrüstung,

sofern diese Kosten ausdrücklich im unterzeichneten Mietvertrag vorgesehen sind.

7. Zahlungen, Stornierungen & Nicht-Erscheinen (No-Show)

7.1 Stornierungsbedingungen

Reservierungen können kostenlos storniert werden, sofern die Stornierungsanfrage mindestens drei (3) Tage vor der geplanten Abholzeit (Ortszeit Kreta, Griechenland) bei der Gesellschaft eingeht.

Bei Stornierungen weniger als drei (3) Tage vor der geplanten Abholzeit ist jeder gezahlte Betrag (Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung) nicht erstattungsfähig.

Der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungsanfrage bei der Gesellschaft ist maßgeblich für die Anwendung der Stornierungsbedingungen.

7.1.1 Stornierungsverfahren

Um eine Reservierung zu stornieren, kann der Mieter:

Eine Stornierungsanfrage gilt erst dann als gültig, wenn sie von der Gesellschaft empfangen und schriftlich bestätigt wurde.

7.1.2 Anwendung der Allgemeinen Klausel bei Nicht-Einhaltung der Mietbedingungen & Keine Rückerstattung

Die Bestimmungen der Abschnitte 7.1 und 7.1.1 gelten in Verbindung mit der Allgemeinen Klausel über die Nichteinhaltung der Mietbedingungen und der Richtlinie zur Nicht-Rückerstattung.

In Fällen wie unter anderem:

  • Nicht-Erscheinen (No-Show),
  • verspätete Ankunft,
  • Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente,
  • Nichterfüllung der Mietvoraussetzungen, oder
  • jede sonstige Form der Nichteinhaltung der vorliegenden Mietbedingungen,

erfolgt keine Rückerstattung, unabhängig von der Zahlungsmethode, dem Zahlungsstatus oder dem Zeitpunkt der Stornierung.

7.2 Richtlinie bei Nicht-Erscheinen (No-Show)

Erscheint der Mieter nicht innerhalb von zwei (2) Stunden nach der geplanten Abholzeit ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung, kann die Reservierung storniert werden und der gesamte Buchungsbetrag in Rechnung gestellt werden.

Im Falle einer Flugverspätung ist der Mieter verpflichtet, die Gesellschaft vor der geplanten Abholzeit schriftlich zu informieren.

Die Wartezeit von zwei (2) Stunden gilt ausschließlich für die Fahrzeugabholung und hat keinen Einfluss auf Rückgabebedingungen oder Verspätungsgebühren.

7.3 Zahlungssicherheit

Alle Kartenzahlungen werden über die elektronische Zahlungsplattform Viva.com | Smart Checkout abgewickelt.

  • Die Zahlung erfolgt über eine sichere, gehostete Zahlungsseite von Viva.com.
  • Mehrere Zahlungsmethoden werden unterstützt (Kredit-/Debitkarten, digitale Wallets, lokale Zahlungsmethoden usw.).
  • Viva.com ist für die Sicherheit der Transaktionen sowie für die Einhaltung der PCI DSS- und SCA / 3DS-Standards verantwortlich.
  • Personenbezogene Daten und Zahlungsinformationen werden gemäß den Sicherheitsstandards von Viva.com geschützt.
  • Nach Abschluss der Zahlung wird der Kunde automatisch auf unsere Website weitergeleitet.

8. Rechtliches & Datenschutz

8.1 Höhere Gewalt (Force Majeure)

Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Nichterfüllung oder Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Verpflichtungen, sofern diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, d. h. auf Umstände, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Unternehmens liegen, wie unter anderem Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

8.2 Datenschutzrichtlinie

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden wird vollständig respektiert. Personenbezogene Daten des Mieters werden nicht an Dritte weitergegeben, die nicht unmittelbar mit der Fahrzeuganmietung in Zusammenhang stehen.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an öffentliche Behörden oder Versicherungsgesellschaften erfolgt ausschließlich, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

8.3 Erhebung & Verarbeitung von Identifikationsdaten

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ist das Unternehmen berechtigt, Identifikationsdaten des Mieters und/oder zusätzlicher Fahrer zu erheben und zu speichern, entweder durch:

  • Kopien von Dokumenten, oder
  • Scannen bzw. Fotografieren von Dokumenten.

Zu den ggf. angeforderten Dokumenten gehören unter anderem:

  • Führerschein,
  • Personalausweis, oder
  • Reisepass.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Identitätsprüfung des Fahrers,
  • Sicherstellung der rechtmäßigen Anmietung,
  • Erfüllung vertraglicher und versicherungsrechtlicher Verpflichtungen, sowie
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist, und anschließend gelöscht oder anonymisiert, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 – DSGVO (GDPR).

Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

8.4 Verarbeitung personenbezogener Daten bei Verkehrsverstößen & rechtlichen Verpflichtungen

Zum Zwecke der Bearbeitung von Verkehrsverstößen, Bußgeldern, Verwaltungsstrafen oder rechtlichen Ansprüchen, die während oder nach Beendigung der Mietdauer entstehen können, behält sich das Unternehmen das Recht vor, personenbezogene Daten des Mieters – einschließlich Identifikations- und mietvertragsbezogener Daten – zu speichern und zu verarbeiten.

Diese Daten können an zuständige Behörden, Strafverfolgungsorgane oder Versicherungsgesellschaften weitergegeben werden, sofern dies gesetzlich erforderlich ist oder der Begründung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche dient.

Der Mieter erkennt an, dass in diesen Fällen das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Recht auf Vergessenwerden) keine Anwendung findet, soweit die Aufbewahrung der Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zum Schutz berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist.

Die für diese Zwecke verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nur für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt und anschließend gelöscht oder anonymisiert, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO / GDPR).

8.5 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Diese Mietbedingungen sowie der Mietvertrag unterliegen dem Recht der Hellenischen Republik und sind entsprechend auszulegen.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Fahrzeuganmietung ergeben, sind ausschließlich die zuständigen Gerichte von Heraklion, Kreta, Griechenland zuständig.

8.6 Sprache

Diese Mietbedingungen können zu Informations- und Komfortzwecken in mehreren Sprachen verfügbar sein.

Im Falle von Abweichungen, Unstimmigkeiten oder unterschiedlichen Auslegungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen gilt die englische Version als maßgeblich.

 

 

 Letzte Aktualisierung: 06/03/2026

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